Gesamtverband textil+mode zum Inkrafttreten des Vernichtungsverbots von Neuware: „Weiterer Papiertiger, der völlig an der Realität vorbei geht“

15.07.2026

Berlin: Das sogenannte Vernichtungsverbot für Neuware, das ab 19. Juli in der EU gilt, geht völlig an der Realität vorbei, belastet die heimische Industrie mit weiterer unsinniger Bürokratie und löst das eigentliche Ultra-Fast-Fashion-Problem nicht einmal im Ansatz. Zu dieser Einschätzung kommt der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie, der rund 1 300 Unternehmen mit über 100 000 Beschäftigten in Deutschland vertritt.

 

Jonas Stracke, Kreislaufexperte beim Gesamtverband textil+mode: „Kein deutscher oder europäischer Hersteller vernichtet einwandfreie Neuware. Dennoch erweckt der Name des Gesetzes den Eindruck, als würden Hersteller massenhaft Neuware vernichten. Dies entspricht absolut nicht der Realität.“

 

Für die Unternehmer der zumeist mittelständischen deutschen Textil- und Modeindustrie, die qualitativ hochwertige Textilien produzieren, haben Textilien einen Wert. Nicht verkaufte Ware oder Online-Retouren gehen in Sale-Aktionen, Outlets, werden umgearbeitet oder gespendet. Was übrig bleibt, sind geringe Mengen an Textilien, die etwa durch den Transport in Containern (z. B. Schimmel durch Wassereintritt) beschädigt oder durch grobe Fehler bei der Produktion nicht mehr gebrauchsfähig sind. Für solche Textilien müssen große Unternehmen und in einem nächsten Schritt auch mittlere Unternehmen umfangreiche Berichte anfertigen, warum ein Textil vernichtet werden muss und warum es nicht einer anderen Verwendung zugeführt werden kann. Selbst, wenn Unternehmen heute ihre Textilien hochwertig wieder zu Fasern recyclen wollen, fehlt in der EU dafür grundsätzlich eine großflächige industrielle Recycling-Infrastruktur.

 

Während heimische Unternehmen im Papierkrieg versinken, fluten weiterhin und fast ungehindert täglich 500 000 Päckchen aus Asien mit spottbilliger Ultra-Fast-Fashion den deutschen Markt. Auch die neue Zollgebühr für Kleinstpäckchen von drei Euro wird an den asiatischen Billig-Online-Verkaufsportalen nicht viel ändern. Da diese Billig-Anbieter häufig in der EU nicht mal einen Firmensitz haben, bleibt es weiterhin schwierig, juristisch gegen sie vorzugehen. Dabei verstopft gerade ein Großteil dieser Ware Altkleidercontainer in unserem Land, für die deutsche Hersteller dann künftig auch noch bezahlen sollen. Hier stellt sich aus Sicht des Gesamtverbandes textil+mode die legitime Frage, warum wertlose Ultra-Fast-Fashion, die konkurrenzlos billig ist, weiter die europäischen Märkte fluten darf, während heimische Hersteller neue realitätsferne kostentreibende Bürokratie erfüllen müssen. 

 

Kreislaufexperte Jonas Stracke: „Das Gesetz mit dem wuchtigen Namen Vernichtungsverbot bekämpft nicht mal im Ansatz das Ultra-Fast-Fashion Problem, sondern schafft in der EU viel neue Bürokratie ausgerechnet für die Unternehmen, die nicht für die Altkleiderberge mit wertloser Ramschware verantwortlich sind. Für mehr Nachhaltigkeit braucht es vor allem funktionierende Sammel-, Sortier- und Recyclingstrukturen sowie einen Markt für recycelte Textilfasern. Solange diese Voraussetzungen fehlen, bleibt auch das Vernichtungsverbot mit all seinem zusätzlichen Dokumentationsaufwand lediglich ein Papiertiger. Einen echten Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leistet es in der Praxis leider nicht. Außerdem handelt es sich nicht um ein Vernichtungsverbot, wie der Name vorgibt, sondern um aufwändige Berichtspflichten für einen kleinen Teil von Ware, der aus Gründen von Sicherheit, Hygiene oder anderer schwerer Mängel absolut nicht mehr in den Umlauf gebracht werden darf.“ 

 

Die Unternehmen der deutschen Textil- und Modeindustrie und ihre werthaltigen deutschen Modemarken sind für den Schutz von Ressourcen und wollen mehr Kreislaufwirtschaft. Aber vor allem wollen sie wieder einen fairen Wettbewerb, wenn es um qualitativ hochwertige Textilien geht. Nur so gelingt der Weg zu einer nachhaltigen Textilindustrie. Mit dem sogenannten Vernichtungsverbot wird das nicht erreicht.

 

Zum Hintergrund: Die Regelung zum sogenannten Vernichtungsverbot (Stichtag 19. Juli) gilt zunächst für große Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalenten) oder einem Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro (netto). Mittlere Unternehmen werden ab 2030 einbezogen, während Kleinst- und Kleinunternehmen von den Vorgaben ausgenommen bleiben. Große Unternehmen müssen in einem ersten Schritt zunächst im Rahmen einer Art Selbstauskunft darlegen, warum für die Vernichtung bestimmter Waren Ausnahmen geltend gemacht werden können. Dies kann zum Beispiel beschädigte Produkte oder bestimmte Warenbestände betreffen, die entsprechend beschrieben und begründet werden müssen. Neben der Vernichtung ist zudem zu prüfen, ob diese Waren alternativen Verwertungs- oder Nutzungsmöglichkeiten hätten zugeführt werden können, etwa durch Spenden, Weitergabe oder andere Absatzwege. Dies muss ebenfalls dokumentiert und aufgeschrieben werden.

 

Über uns: Der Gesamtverband textil+mode vertritt rund 1 300 Unternehmen der deutschen Textil- und Modeindustrie, die mit über 100 000 Beschäftigten einen Jahresumsatz von rund 30 Milliarden Euro erzielen. Zur Branche gehören neben Herstellern von Bekleidung, Schuhen und Heimtextilien auch Produzenten von Spezialtextilien und technischen Textilien, etwa für den medizinischen Bereich oder Schutzausrüstungen für Feuerwehr, Bundeswehr und Polizei.